Kompendium: Straßenmarkierungen - Wegekennzeichnung - Parkboxanordnungen
Auf Asphalt, Beton, Teer-Stein-Gemischen und mineralischen begehbaren und befahrbaren festen Untergründen fertigen wir für Sie Markierungen, Linien und Symbole. Das geht vom farbigen Verkehrszeichen, über Ziffern und Symbole bis hin zum Firmenlogo mit dafür vorgesehenen speziellen Farben, die beständig auf Untergründen mit höchsten mechanischen Belastungen und schwersten klimatischen Bedingungen eine verstärkte Haftkraft besitzen. Dies dient der Gliederung und Anordnung von Bemaßungen auf Bodenuntergründen, die hinweisgebend sind und das räumliche Zurechtfinden strukturieren. Die Farbgebung ist in der Regel weiß, darüberhinaus sind diese Produkte auch in den Farbtönen gelb, rot und blau zu beziehen.
Markierungen im Straßenverkehr müssen bestimmten Anforderungen genügen, deren Erfüllung durch ein Prüfzeugnis der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nachzuweisen ist. Der Nachweis ist auf Autobahnen und Landstraßen Pflicht, innerorts wird er empfohlen.
Im privaten Bereich ist die Produktauswahl freigestellt. Die BASt prüft die verwendeten Materialien auf Verschleißbarkeit und verkehrstechnische Eigenschaften wie Tages- und Nachtsichtbarkeit der Markierung. Weitere Kriterien sind die Griffigkeit der Markierung sowie ihre Haltbarkeit. Hier wird insbesondere auf die Regen- und Abriebfestigkeit geachtet. Zudem wird Wert auf eine ausreichende Schichtdicke des getrockneten Anstrichs gelegt.
Prüfkriterien der BASt bei Schichtdicke: Die Farbe muss eine hohe Markierungsschichtdicke erzielen. Denn: Die Markierung muss auch nachts bei nasser Fahrbahn weiterhin gut sichtbar bleiben.
Haltbarkeit:
Die Kriterien für Haltbarkeit sind gute Haftung, ausreichende Witterungs- und Tausalzbeständigkeit sowie eine ausreichende Verschleißfestigkeit gegenüber der zu erwartenden Verkehrsbelastung. Dazu werden von der BASt die Radüberrollungen ermittelt.
Griffigkeit:
Die Markierung muss rutschhemmend eingestellt sein. Es gilt: je größer die Fläche je wichtiger die Rutschhemmung. Hier helfen Additive: Durch Reflexperlen wird die gewünschte Rutschhemmklasse erzielt.
Farbe:
Die StVO legt fest (§ 39 Abs. 5 Satz 1 StVO), dass Markierungen grundsätzlich weiß sind. Nur vorübergehend gültige Markierungen sind gelb.
Markierung einer Stromtankstelle
Markierungen eines Parkplatzes